Jedes Kind hat Recht auf Urlaub
,,Für mehr als ein Fünftel der Haushalte, in denen Kinder unter 16 Jahren leben, sind Urlaubsreisen aus finanziellen Gründen unerschwinglich“, stellt das Statistische Bundesamt im August 2011 in seinem Bericht zur Kinderarmut fest. Kinder und Jugendliche brauchen Urlaub vom Alltag.
,,Ferienfreizeiten“ sind seit je her fester Bestandteil evangelischer Jugendarbeit. Der CVJM-Kreisverband Wittgenstein mit seinem CVJM-Freizeitwerk legt hier einen Schwerpunkt in seiner Arbeit. Kinder und Jugendliche sollen ihren Urlaub während einer Freizeit in Gemeinschaft kreativ, erholsam und sinnvoll erleben. Die Durchführung und Betreuung wird durch qualifizierte und geschulte ehren- und hauptamtliche Freizeitleiter/innen gewährleistet.
Die Angebote des CVJM-Freizeitwerks und des Evangelischen Kirchenkreises Wittgenstein stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Auch sozial- oder finanziell Benachteiligte sollen die Möglichkeit erhalten christliche Gemeinschaft im Rahmen einer Freizeit zu erleben. Hieraus können Beziehungen und Impulse entstehen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen über die Freizeit hinaus positiv prägen. Das CVJM-Freizeitwerk achtet deshalb bei der Planung und Kalkulation darauf, attraktive und sinnvolle Angebote zu günstigen Preisen zu bieten. Im Anmelde-verfahren wird leider zunehmend deutlich, dass selbst diese günstigen Preise für eine steigende Anzahl von Familie im Evangelischen Kirchenkreis Wittgenstein auch unter Zuhilfenahme des Bildungspaketes nicht mehr erschwinglich sind.
Ziele
- Alle Kinder- und Jugendfreizeiten, die durch das CVJM-Freizeitwerk und den Evangelischen Kirchenkreis angeboten werden, möglichst kostengünstig anbieten zu können.
- Auf jeder Freizeit Plätze zur Verfügung zu stellen, die finanziell benachteiligten Personen zu Gute kommen.
- Jedem Kind oder Jugendlichem, das/dem aus finanziellen Gründen die Teilnahme nicht möglich ist, die Teilnahme zu ermöglichen.
Träger
Träger des Initiative ,,Jedes Kind hat Recht auf Urlaub“ ist der Verein „Perspektive Zukunft“ in Kooperation mit dem CVJM-Kreisverband Wittgenstein und dem Evangelischen Kirchenkreis Wittgenstein. Die Kooperationspartner stellen eine Grundausstattung an finanziellen Mitteln für diese Initiative zur Verfügung. Spendenrat Die drei Kooperationspartner nehmen ihre Aufgaben zur Verwaltung der Spendengelder über einen Spendenrat wahr. Sie berufen je ein Mitglied in den Spendenrat.
Vergabe von Zuschüssen
Die Spenden aus der Initiative ,,Jedes Kind hat Recht auf Urlaub“ werden auf Antrag als Zuschüsse ausgezahlt.
- Die Anträge können mit den Anmeldungen der Freizeiten gestellt werden.
- Der Antrag muss vor Beginn der Freizeit erfolgen.
- Einen Zuschuss zu einem Teilnehmerbeitrag können auch Personensorgeberechtigte oder betreuende Ämter stellen.
- Die Bearbeitung der Anträge erfolgt über den Spendenrat.
- Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang beim Freizeitträger. Mit der Antragsstellung entsteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Über die An- träge entscheidet der Spendenrat unter Berücksichtigung der Ziele der Initiative und der Richtlinien.
- Das CVJM-Freizeitwerk oder der Evangelische Kirchenkreis Wittgenstein muss in der Regel Träger der Freizeit sein.
- Weitere Zuschuss-/Fördermöglichkeiten Dritter sollen angerechnet werden.
- Die/Der Antragsteller/in erhält eine schriftliche Bewilligung/ Ablehnung.
- Die Zuschüsse werden vor Beginn der Freizeit an den Träger der Freizeit ausgezahlt.
- Sollte die Freizeit abgesagt werden, müssen bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückgezahlt werden.
Höhe der Zuschüsse
Der Zuschuss für finanziell benachteilige Teilnehmende an Kinder- und Jugendfreizeiten beträgt in der Regel maximal 90 Prozent des Teilnehmerbeitrages. Der Zuschuss wird nur für Bedürftige ausgezahlt. Im Antrag erklärt die/der Antrag-steller/in, dass sie/er dem Kind die Teilnahme aufgrund mangelnden Einkommens nicht ohne Zuschuss ermöglichen kann. Der Eigenanteil der Antragssteller/in soll den Einkünften entsprechend angemessen sein und beträgt in der Regel je Kind und Maßnahme mindestens 50 Euro. Der Spendenrat kann bei Zweifel etwaiger Bedürftigkeit Antragstellende auffordern Einkommensnachweise zu erbringen. Der Spendenrat sollte Antragstellenden zusätzliche Fördermöglichkeiten empfehlen und diese auf die Zuschüsse anrechnen. Der Antragsteller verpflichtet sich bei der Antragstellung anzugeben, ob und in welcher Höhe weitere Zuschüsse von ihr/ihm für die Freizeit beantragt worden sind.
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